RA Rafael Fischer | Kaufrecht

Bei dem Hyundai-Modell „Kona“ können die Batterien brennen. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat deshalb einen Rückruf des Modells wegen drohender Brandgefahren der Batterie verfügt. Nach Herstellerangaben geht es in Deutschland um 6.000 Exemplare. Grundsätzlich sind auch andere Hersteller betroffen, doch sind vermehrt in Südkorea die Elektro-SUV wegen überhitzten Batterien in Brand geraten.

Wem das zu „heiß“ ist, der sollte darüber nachdenken, das Fahrzeug zurückzugeben und Rückabwicklung zu verlangen. Wer ein Elektro-SUV Kona gekauft hat, möchte sicherlich keinen „Feuerstuhl“. Batteriezellen müssen sicherer werden.

Wer garantiert, dass nach einer Rückrufaktion die Brandgefahr ausgeschlossen ist? Eigentlich müsste der Hersteller alle diese Fahrzeuge ganz zurücknehmen. Wenn er das nicht tut, dann sollten das die Kunden tun.

Wer einen Rückrufbrief erhalten hat, sollte sich genau diesen Schritt überlegen.