RA Rafael Fischer | Kapitalanlagerecht

Unmittelbar nach den ersten Verhaftungen bei der Finanzgruppe S&K werben dutzende von Anwaltskanzleien damit, den geprellten Anlegern zu ihrem Recht zu kommen. Das dürfte von Rechts wegen nicht besonders schwierig sein, nachdem der Abzocke eine Betrugsmasche zugrunde liegt. Die Rechtslage scheint relativ einfach zu sein.

Die Frage ist, ob die einzelnen Anleger noch an ihr Geld herankommen. Die mit der Abwicklung beauftragte Insolvenzkanzlei Schwartz macht nach einem Bericht aus Spiegel online bis zu 1700 Investoren wenig Hoffnung. Es ist die Rede von Totalverlust. Nicht schaden kann es, dass der seine Ansprüche auf die Insolvenztabelle anmeldet, der bei asset trust AG oder Deutsche Sachwert Emissionshaus AG investiert hat. Jede weitere Investition in eine „Rückgewinnung“ des verlorenen Kapitals ist auf jeden Fall Risikokapital.