RAin Lilly-Brit Widmann | Kapitalanlagerecht

Mit einem kostenintensiven Werbeaufwand hat die PROKON Regenerative Energien GmbH in den letzten beiden Jahren Gelder eingesammelt und auf das Umweltbewusstsein der Anleger gesetzt. Diese haben möglicherweise nicht auf die „Belastbarkeit“ der versprochenen Dividenden gesetzt. Kaum einer der Anleger hat sich offensichtlich im Vorfeld darüber Gedanken gemacht, dass Genussrechte grundsätzlich nachrangig sind und eine sehr heikle Sache sein können.

Sie stellen ein schwächeres Recht als eine übliche Aktienbeteiligung dar. Noch nie wurden Genussrechte so massiv und flächendeckend beworben. Unsere bisherigen Recherchen führen leider nicht zu einer Beruhigung der Einschätzung. Ungeachtet der derzeitigen Firmenkrise ist vor allem nicht ersichtlich, wie die Gesellschaft die versprochenen Ausschüttungen finanziert. Offensichtlich waren die letzten Auszahlungen nur möglich mit frisch eingesammeltem Kapital von neuen Geldgebern. Wir haben PROKON um Auskunft gebeten.