Letizia Divava, stud.jur.Universität Konstanz | TIERSCHUTZ

Am 3. Juli 2020 hat der Bundesrat einer Novelle der Tierschutz-Nutztiere Verordnung zugestimmt. Diese führt dazu, dass die viel kritisierte Kastenhaltung von Zuchtsäuen weitere 8 Jahre stattfinden darf. Unter Kastenhaltung wird die Zwangsfixierung von Sauen in engen Metallkäfigen verstanden. Sie können sich in dieser Zeit weder frei bewegen, laufen oder ausstrecken ohne gegen Metallstäbe oder das Nachbartier zu stoßen. Ein Zustand, welcher übertragen auf den Menschen völlig undenkbar wäre. Es ist eindeutig wider die Natur der Kreatur.

 

Offensichtlich ist das keine artgerechte Haltung, sondern schlichte Tierquälerei. Daher überrascht es, dass sogar viele Grüne der Novelle ausdrücklich zugestimmt haben. In einem Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland führt Grünen-Chef Robert Habeck aus, dass die 8 Jahre nur eine Übergangsfrist seien. Man würde sich keine größeren Kastenstände wünschen, sondern ein Ende des Kastenstandes. Daher müsse ein Kompromiss gefasst werden.

Dass eine komplette Abschaffung des Kastenstandes nicht von heute auf morgen vorgenommen werden kann, ist aus praktischer Sicht nachvollziehbar. Ging von der Haltungsform möglicherweise eine Seuchengefahr für den Menschen aus, wäre eine Umstellung binnen Wochen oder weniger Monate machbar. Dass Landwirten aber durch die neue Verordnung für weitere 8 Jahre ein Betriebssystem erlaubt wird, in welchem sie es den Tieren nicht einmal ermöglichen müssen, sich ausstrecken zu können verstößt gegen geltendes Tierschutzrecht.

 

§ 2 des Tierschutzgesetzes legt fest, dass ein Tier seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltungsgerecht untergebracht werden muss. Schweine sind bewegungsaktiv und neugierig. Zu ihrem Komfortverhalten gehören Körperpflege, Gähnen, Rekeln und Verhaltensweisen zur Thermoregulierung. Vor allem bei Hitze Schlafen sie gern ganz frei in gestreckter Seitenlage. Keine dieser Verhaltensweisen ist den Tieren in der Kastenhaltung möglich.

 

Als Verfassungsrecht muss der Tierschutz bei Entscheidungen der Regierung berücksichtigt werden. Daher hat das Land Berlin bereits im Januar 2019 einen Normenkontrollantrag gestellt um die Verfassungsmäßigkeit der Schweinehaltung in deutschen Bundesländern zu überprüfen.

Es kommt eine Strafbarkeit wegen Rechtsbeugung in Betracht, wegen der Immunität der Ratsmitglieder besteht derzeit aber ein Prozesshindernis.