RA Oliver Hirt | DIESELKLAGEN

Die Tageszeitung WELT berichtet am 17.05.2021 unter dem Artikel VWs „Selbstanzeige“ versandete im Verkehrsministerium das Prüfungsergebnis der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die nachvollzogen haben, dass es das Schreiben bereits vom 03.11.2015 gibt, worin Volkswagen die Manipulation als solches einräumt und erklärt, für Steuermehrbelastungen der Kunden aufgrund falscher Eingruppierung der Schadstoffklassen für die Kosten aufzukommen bzw. die Kunden von Nachzahlungen freizustellen und spricht auch von einem möglichen „Wandlungsrecht für Kunden“. Wie hat das Bundesverkehrsministerium hierauf reagiert? Anscheinend gar nicht. Es wäre dann möglicherweise der nächste Skandal hinter dem Skandal. Das würde bedeuten, dass auf dem Dieselbetrug dann noch behördliches Versagen folgte. Betroffen wären 800.000 Autos gewesen. Für die Beamten unter dem damaligen Verkehrsminister Alexander Dobrindt war dies wohl kein Grund dem „Angebot“ nachzugehen.

Ob dadurch dem einzelnen Diesel-Käufer ein Anspruch erwächst, ist nach der oberflächlichen Kenntnis der Akte fraglich. Bislang haben die Gerichte Ansprüche wegen Versagen des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) abgelehnt.