Das Amtsgericht Frankfurt a. M. hat den Fahrer eines SUV im Zusammenhang mit einem Rotlichtverstoß nicht mit dem Regelsatz von € 200,00 in die Pflicht genommen, sondern das Bußgeld auf € 350,00 erhöht. Grund war einmal, dass der Fahrer bereits mehrere Einträge in Flensburg hatte und insbesondere, weil der Verstoß mit einem SUV gravierender als der Normalfall sei. Andere Verkehrsteilnehmer müssten vor solchen Fahrzeugen mehr geschützt werden. Das Fahrverbot von einem Monat beließ das Gericht beim Regelsatz.