Redaktion LAWINFO.DE | Wirtschaftsrecht

Continental hat nach Erkenntnissen der Ermittlungsverfahren die Motorensteuerung zur Manipulation der Dieselmotoren geliefert.

 

Die Staatsanwaltschaft Hannover deutete nunmehr an, dass in einem Strafverfahren ein sogenannter Abschöpfungsbetrag festgelegt werden könne. Dieser bemesse sich am Umsatz, den Continental mit den Motorsteuerungsgeräten für Volkswagen erzielte. Es geht möglicherweise um € 250.000.000,00.

 

[Handelsblatt vom 20.06.2022: Continental-Aufsichtsratchef: Dieselskandal erreicht Wolfgang Reitzle]