Jasmin Abt, stud.jur. Universität Konstanz | Wirtschaftsrecht

Das Finanzministerium schätzt den Umfang der Geldwäsche in Deutschland auf etwa 100 Millionen Euro pro Jahr.

Zur Minimierung dieser kriminellen Machenschaften durch Drogengeschäfte, Korruption und Schwarzarbeit, gilt seit dem 09. August 2021 eine bundesweite Bareinzahlungsgrenze von 10.000 Euro. Hierdurch sollen etwaige Schlupflöcher Krimineller geschlossen und das Verschleiern der Herkunft schmutziger Gelder verhindert werden.

Die auf dem Geldwäschegesetz basierenden Regelungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verpflichten Banken bei Bareinzahlungen ab 10.000 Euro zu einer gründlichen Prüfung, woher das Geld stammt.

Kunden, die entsprechende Beträge in bar einzahlen wollen, sollen nun aussagekräftige Belege über die Herkunft des Geldes vorlegen – oder gegebenenfalls nachreichen.

Als solche gelten beispielsweise Kontoauszüge, Verkaufs- und Rechnungsbelege sowie Schenkungsanzeigen.

Fehlt jedoch ein solcher Nachweis und es mangelt darüber hinaus an einer plausiblen Erklärung, darf die Einzahlung nicht gestattet werden – der Kunde ist abzuweisen.

Dies gilt auch dann, wenn die fortlaufende Einzahlung kleinerer Splitterbeträge in ihrer Summe die Obergrenze von 10.000 Euro überschreitet.

Letztlich soll dennoch keine dumpfe Nachweis-Kontrolle, sondern vielmehr der gesunde Menschenverstand entscheidend bleiben und das Prinzip der Plausibilität gelten.

 

Insbesondere der Vorschlag der Europäischen Kommission in einem größeren Anti-Geldwäsche-Vorhaben, eine generelle EU-weite Bargeldobergrenze von 10.000 Euro einzuführen, um auch im allgemeinen Geschäftsverkehr Einnahmen aus illegalen Geschäften zu unterbinden, stößt jedoch bereits vermehrt auf Kritik: Ob die Grenze tatsächlich ihrem Sinn und Zweck gerecht werden und Kriminellen das Handwerk legen kann oder ob sie vielmehr den ehrlichen Bürgern die Möglichkeit des einfachen Bargeldverkehrs erschwert, bleibt wohl abzuwarten. Um aber Letzteres zu vermeiden, sollen Ausnahmeregelungen für Geschäfte zwischen Privatpersonen sowie zwischen Personen ohne Konto gelten.

 

[Quelle: Laurin Meyer, Frank Stocker: "Neue Bargeld-Grenze: Das müssen Sie über die 10.000-Euro-Regel wissen" in: WELT, URL: https://www.welt.de/wirtschaft/plus232940489/Neue-Bargeld-Grenze-Das-muessen-Sie-ueber-die-10-000-Euro-Regel-wissen.html (Stand: 05.08.2021).]