RA Rafael Fischer | Steuerstrafrecht

Die Verlängerung der Verjährungsfristen für Steuerstraftaten ist unter Juristen heftig umstritten. Denn eigentlich kommt diese Gesetzesnovelle nur zustande, um die Cum-Ex-Geschäfte noch ahnden zu können, weil viele Vorgänge in diesem Segment bereits verjährt sind oder zu verjähren drohen.

 

Mal abgesehen davon, dass die Justiz im Cum-Ex-Skandal generell viel zu langsam reagiert hat, führt die Verlängerung der Verjährung im Steuerstrafrecht dazu, dass künftig räuberische Angriffe auf Kraftfahrer, einfacher Brandstiftung, sexueller Missbrauch von Kindern oder gefährliche Körperverletzung schneller verjähren als eine Steuerstraftat. Schon komisch.