Redaktion KONLEX.DE | Allgemein

Die Stadt Konstanz hat jüngst und im direkten Anschluss an das Ende des Campus-Festivals 2023 entschieden, dass das Bodenseestadion Konstanz für derartige Großveranstaltungen nicht mehr zur Verfügung stehen kann und daher gesperrt wird. Den Grund hierfür sieht das Baurechts- und Denkmalamt in unüberbrückbaren Sicherheitsbedenken. Unter anderem gebe es Mängel hinsichtlich der Fluchtwege im Rahmen von zu tief liegenden Handläufen sowie der Strom- und Wasserversorgung. Natürlich fragt man sich, wie Handläufe nun plötzlich, nachdem das Bodenseestadion bereits seit geraumer Zeit dort steht und für große Veranstaltungen genutzt wird, zu tief liegen können. Den Grund dafür kennen wohl nur die Verantwortlichen der Stadt Konstanz.

 

Gemäß § 3 der Benutzungsordnung für die Konstanzer Freisportanlagen obliegt die Zuständigkeit sowie das Hausrecht hinsichtlich des Bodenseestadions der Stadt Konstanz, vertreten durch das Sportamt beziehungsweise den Platzwart.

Doch warum haben diese es so weit kommen lassen? Gibt es keine Erhaltungspflicht für derartige Sport- beziehungsweise Kulturstätten?

Nach § 40 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg hat der Eigentümer einer Gemeinschaftsanlage für die Instandhaltung dieser zu sorgen, wenn die Flächen in einem Bebauungsplan festgesetzt sind. Am Standort des Bodenseestadions sieht der Bebauungsplan derartige Flächen zwar nicht vor, es scheint jedoch sehr widersprüchlich, das Stadion zunächst als offensichtlich gemeinschaftliche Anlage für Sport, Kultur und Freizeit zu bauen und sich dann mangels einer Planfestsetzung der entsprechenden Instandhaltungspflicht zu entziehen.

 

 

Das Bodenseestadion findet sich in § 2 Abs. 3 der Benutzungsordnung für die Konstanzer Freisportanlagen als Ausnahmeort der in Konstanz liegenden Anlagen, welche ansonsten ausschließlich der sportlichen Nutzungsmöglichkeit unterliegen, normiert. Eine Überlassung zu nichtsportlicher Benutzung mit gesondertem Nutzungsvertrag ist demnach lediglich im Bodenseestadion möglich. Die Stadt hebt hiermit augenscheinlich selbst hervor, welche gesonderte Rolle das Stadion hinsichtlich Kultur und Freizeit in Konstanz spielt. Im Gegensatz zu Museen und Theatern wird durch die dort stattfindenden Veranstaltungen zudem eine breitere Masse unterschiedlicher Altersstufen und Gesellschaftsschichten angesprochen.

Doch trotz alledem kam das Sportamt der Stadt Konstanz seiner Instandhaltungsobliegenheit nicht nach.

  

Die Antwort darauf, ob die Entscheidung rein zufällig erst nach Ende des Campus-Festivals erging oder ob es sich hierbei um ein „abgekartetes Spiel“ handelt, muss demnach wohl lauten: Weder noch, denn das Campus-Festival konnte im Mai 2023 lediglich wie geplant stattfinden, weil die Veranstaltung sich unter besonderen Sicherheitsauflagen und im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung realisieren ließ.

Die Sicherheitsmängel wurden wohl teilweise durch den Veranstalter selbst vor Beginn des Festivals provisorisch und temporär ausgebessert, was sich zur Entrüstung der Konstanzer Jugend auch massiv auf die Preise der Festival-Tickets niederschlug. Teils soll jedoch auch die Stadt Konstanz Sicherungsmaßnahmen durchgeführt haben. Wie ein zu tief liegender Handlauf provisorisch und temporär ausgebessert werden kann, bleibt dabei wohl auch ein Rätsel.

 

Insbesondere stellt sich nun auch die Frage, ob Veranstaltern, die sich auf eine mündliche Zusage der Stadt im Vorfeld verlassen und bereits Aufwendungen getätigt haben, ein Schadensersatzanspruch zusteht, wenn ihnen durch eine Verlegung des Veranstaltungsorts nun Mehrkosten entstehen. Alleine die Umplanung eines bereits entworfenen Sicherheitskonzepts kann dabei mehrere tausende Euro kosten.

Es könnte sich hier ein Anspruch aus einem öffentlich-rechtlichen Schuldverhältnis unter analoger Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§§ 280 ff. BGB) ergeben. Die Veranstalter durften darauf vertrauen, das Bodenseestadion wie mündlich vereinbart, nutzen zu können und daher in entsprechende Planung investieren zu dürfen.

 

[Quellen: „Bodenseestadion für Großveranstaltungen gesperrt“ von Stefanie Baumann in SWR Aktuell, URL: https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/friedrichshafen/stadt-konstanz-sperrt-bodenseestadion-fuer-grossveranstaltungen-100.html (Stand 05.06.2023); „Stadt sperrt Bodensee-Stadion! Gute-Zeit-Festival muss umziehen, große Rockkonzerte fallen aus“ von Jörg-Peter Rau in Südkurier, URL: https://www.suedkurier.de/region/kreis-konstanz/konstanz/stadt-sperrt-bodensee-stadion-grosse-rockkonzerte-fallen-aus;art372448,11588175 (Stand 01.06.2023); „Kann die Stadt Konstanz ihr marodes Stadion allein flottmachen? Die FDP hat Zweifel“ von Jörg-Peter Rau in Südkurier, URL: https://www.suedkurier.de/region/kreis-konstanz/konstanz/kann-die-stadt-konstanz-ihr-marodes-stadion-allein-flottmachen-die-fdp-hat-zweifel;art372448,11590536 (Stand 02.06.2023); „Nach Sperrung des Bodenseestadions – Sechs Szenarien zeigen, was jetzt damit geschehen könnte“ von Jörg-Peter Rau in Südkurier, URL: https://www.suedkurier.de/region/kreis-konstanz/konstanz/nach-sperrung-des-bodenseestadions-was-koennte-jetzt-damit-geschehen;art372448,11589422 (Stand: 01.06.2023); „Benutzungsordnung für die Konstanzer Freisportanlagen“ in Stadt Konstanz, URL: https://www.konstanz.de/site/Konstanz/get/params_E963974687_Dattachment/95087/Nutzungordnung%2BFreisportanlagen%2B2016.pdf (Stand 09.06.2023); „Bebauungsplanübersicht“ in Stadt Konstanz, URL: https://konstanz-gis.maps.arcgis.com/apps/webappviewer/index.html?id=ea0e060405ca420f93cc427f7aa0211c (Stand 09.06.2023).]