RA Rafael Fischer | FISCHERhatRECHT

Deutschland sollte dem permanenten Rechtsbruch der Schweiz entgegentreten. Prof. Alberto Achermann von der Universität Bern behauptet sogar, dass das Dublin-Abkommen hier nicht einschlägig sei, weil die Personen in der Schweiz (noch kein) Asylgesuch stellen. Das ist Quatsch! Was sollen sie denn sonst sein? Touristen? Achermann erkennt sehr wohl die vermeintliche Lücke im Dublin-Abkommen und nutzt die vermeintliche Lücke frech, nach hinten gelehnt, zugunsten der Schweiz aus. Das ist schäbig. Ein europäischer Schädling. Man sollte dem Querdenker Achermann wegen offensichtlicher Inkompetenz oder absichtlicher Täuschung die Professur aberkennen. Die Rechtspraxis in der Schweiz ist ein eindeutiger Rechtsbruch. Deutschland täte gut daran, gegenüber der Schweiz die Grenzen zu schließen und „Weiterreisende“ aus der Schweiz nicht in Deutschland aufzunehmen.