Redaktion LAWINFO.DE | Verkehrsrecht

Zum 1. März 2024 tritt in Österreich eine neue gesetzliche Regelung in Kraft, die es dem österreichischen Staat erlaubt, die Fahrzeuge von Rasern als Tatmittel zu beschlagnahmen und zu versteigern.

 

Wer dann mit mehr als 190 km/h unterwegs ist, muss an Ort und Stelle sein Fahrzeug abgeben. Innerorts gilt die Grenze schon bei 130 km/h. Wer innerorts 80 km/h bzw. außerorts 90 km/h zu viel auf dem Tacho hat, begeht nach österreichischem Recht dann eine ‚extreme Überschreitung‘. Das berichtet die Bild-Zeitung unter Berufung auf den mehrheitlichen Willen der politischen Parteien anlässlich einer Rückfrage beim Klimaschutzministerium.

 

Unabhängig davon wird zunächst einmal der Führerschein eingezogen. Es droht ein Fahrverbot in Österreich. Die zuständige Bezirksverwaltung entscheidet dann, ob das Fahrzeug „verfällt“. Bei Wiederholungstätern kann auch bei geringeren Überschreitungen eine ‚extreme Überschreitung‘ angenommen werden.

 

In Leserbriefen wird derweil gewitzelt, bei Fahrten nach oder durch Österreich am besten einen Mietwagen zu nehmen.

 

[ Quelle: https://www.bild.de/news/ausland/news-ausland/oesterreich-fuehrt-neue-knallhart-regeln-fuer-raser-ein-84582452.bild.html ]