Wer auf öffentlichen Straßen ein gemeingefährliches Hindernis aufbaut, muss dafür haften, wenn etwas passiert. Es mag sein, dass die Stadt für die Radfahrer die Fahrradstraße „durchsetzen“ will. Aber so geht es nicht. Einfach eine herkömmliche Straße durch einen Trennpoller aufzuteilen, damit Autofahrer nicht mehr durchfahren können, Radfahrer schon, ist gemeingefährlich. Erst recht gilt dies, wenn das so ein unscheinbarer Pfosten ist, der größtenteils noch schwarz lackiert ist. Liegt nicht schon Vorastz vor, wenn der Poller ein Sollbruchstelle eingebaut hat?

 

Jeder, der in der Petershauser-Straße als Pkw-Fahrer auf diesen Poller fährt und verunglückt, sollte die Stadt entsprechend in Regress nehmen.

 

[Quelle: Jörg-Peter Rau: Schon wieder hat’s gekracht! Unfallserie am Anti-Auto-Poller geht weiter, https://www.suedkurier.de/region/kreis-konstanz/konstanz/unfallserie-zeigt-haeufig-ignorieren-autofahrer-fahrradstrasse-in-konstanz-petershausen;art372448,11385858 ]