Eine Wohnungsdurchsuchung ist auch rechtmäßig zum Auffinden von sog. Gaffer-Videos. Das Landgericht Bonn hat die Rechtmäßigkeit eines Durchsuchungsbeschluss auf Beschwerde hin bestätigt und einen Fall, in dem die Durchsuchung von Wohnräumen zur Auffindung eines Gaffer-Videos diene, wobei die Hilflosigkeit einer schwerverletzten Person zur Schau gestellt wurde. Hier lag der konkrete Verdacht einer Straftat gem. § 201 a Abs. 1 Nr. 2, Nr. 4   StGB vor.

Am 1. Mai kam es in Hessen bei einem Kreispokal der C-Jugend zu einem üblen verbalen Angriff eines Kindesvaters des FC Kalbach I gegenüber dem Schiedsrichter. Der Vater drohte dem Schiedsrichter. Die Skandal-Szene wurde auch noch gefilmt.

 

Nun fordern die Schiedsrichter des Verbandes mit Konsequenzen, bspw. Streik.

 

Ein solcher Schritt sollte aber erst der letzte sein, weil das im Endeffekt sämtliche Spieler wegen eines übereifrigen Vaters bestrafen würde. Konkret muss  dem Vater, mit aller Konsequenz aufgezeigt werden: Das war völlig daneben! Das ist nicht entschuldbar!! Du hast dir und deinem Sohn geschadet!!!

 

Das angemessene Maßnahmebündel wäre:

Die BILD berichtet am 12.05.2023, dass die polnische Staatsanwaltschaft gegen Altkanzler Schröder strafrechtlich ermittelt und stellt die Frage: „Beeinflusste Gas-Gerd den Angriff auf die Ukraine?“. Die nationale Staatsanwaltschaft Polens ermittelt nämlich, ob Gerhard Schröder unter Ausnutzung seiner russischen Posten versucht hat, die EU einzuschüchtern und die Ukraine militärisch nicht zu unterstützen. Es ermittelt die Abteilung für Organisierte Kriminalität und Korruption der polnischen Staatsanwaltschaft zusammen mit den ukrainischen Kollegen.

 

Und was hat Deutschland bislang unternommen? Nichts!

2008 soll Herr Manfred Genditzki die 87-jährige Lieselotte K. in ihrer Badewanne ertränkt haben. Nach 13 Jahren und sieben Monaten Haft wird sein Verfahren nun vor dem Landgericht München wiederaufgenommen.

 

M. Genditzki wurde zweimal zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt. 2012 dann rechtskräftig und damit endgültig. Seither kämpft er um seine Freilassung und die Wiederaufnahme seines Verfahrens. Da M. Genditzki die Tat – vermutlich zu Recht – immer bestritt, galt er als uneinsichtig, sodass er keine Aussicht auf vorzeitige Haftentlassung hatte. Nach 4912 Tagen hinter Gittern hat M. Genditzki nun endlich die Chance seine Unschuld nachzuweisen.

 

M. Genditzki wohnte damals mit der verstorbenen Seniorin in einer Wohnanlage, war dort als Hausmeister tätig und unterstützte die Dame in ihrem alltäglichen Leben. Im Oktober 2008 wurde sie dann tot in ihrer Badewanne aufgefunden und er, als Bezugsperson und engster Vertrauter, geriet ins Visier der Ermittler. Auf Grund von Hämatomen auf der Kopfhaut der Seniorin ging die Gerichtsmedizin stets von einem Tötungsdelikt aus. Obwohl M. Genditzki jedes Mordmotiv, das ihm vorgeworfen wurde, widerlegen und von sich weisen konnte, wichen die Strafverfolger nie von ihm als Verdächtigen ab. Ohne Tatwaffe, ohne Motiv und ohne DNA-Nachweis wurde M. Genditzki letztlich verurteilt und inhaftiert.

 

Nach 4912 Tagen konnte die Verteidigerin des M. Genditzki nun endlich ein Wiederaufnahmeverfahren veranlassen.

Die Anklage vor dem Strafgericht in Manhattan New York brachte Donald Trump in Rage. Bei einem Narzissten und Choleriker nicht ungewöhnlich. Wie immer ging Trump dabei zu weit. Richter Juan Merchan bezeichnete er als befangen, den zuständigen Staatsanwalt beschimpfte er als Rassist, Tier und nannte ihn korrupt. Schließlich postete er noch ein eine Fotokollage, worauf mit einem Baseballschläger zu sehen ist und der Staatsanwalt ängstlich die Hände nach oben hält. Dieser Post ist zwischenzeitlich wieder gelöscht. Möglicherweise hat der Richter im Rahmen der Anhörung über eine gag order nachgedacht. Eine gag order ist eine Art Maulkorb, um zu verhindern, dass ein Angeklagter permanent die Öffentlichkeit über das Verfahren aus seiner Sicht auf dem Laufenden hält und sich dabei an den Beteiligten abreagiert. Bei einem Verstoß gegen einen solchen Maulkorberlass, droht Haft.