Redaktion LAWINFO.DE | Strafrecht

Die Anklage vor dem Strafgericht in Manhattan New York brachte Donald Trump in Rage. Bei einem Narzissten und Choleriker nicht ungewöhnlich. Wie immer ging Trump dabei zu weit. Richter Juan Merchan bezeichnete er als befangen, den zuständigen Staatsanwalt beschimpfte er als Rassist, Tier und nannte ihn korrupt. Schließlich postete er noch ein eine Fotokollage, worauf mit einem Baseballschläger zu sehen ist und der Staatsanwalt ängstlich die Hände nach oben hält. Dieser Post ist zwischenzeitlich wieder gelöscht. Möglicherweise hat der Richter im Rahmen der Anhörung über eine gag order nachgedacht. Eine gag order ist eine Art Maulkorb, um zu verhindern, dass ein Angeklagter permanent die Öffentlichkeit über das Verfahren aus seiner Sicht auf dem Laufenden hält und sich dabei an den Beteiligten abreagiert. Bei einem Verstoß gegen einen solchen Maulkorberlass, droht Haft.

 

Brauchen wir in Deutschland so etwas auch? In Deutschland gibt es eine solche Möglichkeit letztlich nicht. In der Vergangenheit wurde lediglich gegenüber Staatsanwälten von der übergeordneten Stelle einen bestimmten Sachbearbeiter auferlegt, sich einem laufenden Verfahren gegenüber der Presse nicht zu äußern. Soweit überschaubar, sind solche Verbotsanweisungen durch Gerichte dann wieder aufgehoben worden. Bei einem wie Kram würde man in Deutschland dann eben ein Strafverfahren wegen Beleidigung, übler Nachrede oder Fall Verdächtigung/Vortäuschung einer Straftat in die Wege leiten.