Redaktion LAWINFO.DE | Strafrecht

Lebenslänglich ist die Straferwartung bei Mord. In der Praxis bedeutet das, dass der Verurteilte dennoch nach 15 Jahren auf Entlassung hoffen kann. Bei entsprechend guter Führung werden Täter dann regelmäßig auf Bewährung aus dem Gefängnis entlassen. Wird aber vom Gericht im Namen der Strafverhandlung am Ende ausdrücklich eine besondere Schwere der Schuld festgestellt, greift der oben genannte Automatismus nach 15 Jahren nicht. In solchen Fällen bedeutet lebenslänglich oftmals lebenslänglich.

 

Beim Tankstellen-Mord in Idar-Oberstein hat die Staatsanwaltschaft beantragt, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Was das Landgericht Idar-Oberstein im Schuldspruch nicht getan hat. Die Staatsanwaltschaft ist deshalb wegen dem Tankstellen-Mörder in die Revision gegangen.