RA Rafael Fischer | Seniorenrecht

Medizinische Überversorgung ist ein regelmäßiger Grund, dass das Lebensende nicht an die Bedürfnisse der Patienten angepasst wird. Es sterben immer mehr Menschen im Krankenhaus, weit mehr als früher. Wir haben verlernt, dass das Sterben zum Leben dazugehört. Oftmals wird es soweit als möglich tabuisiert. Menschen werden „zum Sterben“ regelmäßig ins Krankenhaus gebracht. Gründe hierfür sind beispielsweise Personalmangel in Pflegeheimen, die Hilflosigkeit von Angehörigen mit einer solchen Situation oder einfach nur Bequemlichkeit der Angehörigen.

 

Während der Pandemiezeit war das Sterben im Krankenhaus besonders krass. Die alten Menschen waren isoliert von Familie, Freunden und auch Seelsorgern, waren dafür umgeben vom medizinischen Personal in Schutzkleidung und lauter Apparaten.

 

Genau so wollen es die meisten Menschen nicht.

 

Tod und Sterben haben sich aus dem Familienumfeld in die Zuständigkeit der Gesundheitssysteme verlagert. Es werden dann oftmals medizinische Ressourcen angekurbelt, die zu keiner bedeutsamen Verbesserung der Lebensdauer oder Lebensqualität des Patienten führen. Die Überversorgung richtet manchmal mehr Schaden als Nutzen an. 

 

Umso wichtiger ist es typische „Endszenarien“ in einer Patientenverfügung konkret mit aufzunehmen, damit der Bevollmächtigte dann eine klare Vorgabe hat.

 

 

In vielen Fällen ist die Vorsorgevollmacht theoretisch brauchbar, in der Praxis wird sie dann nicht im Interesse des Vollmachtgebers gelebt.

 

Eine Vorsorgevollmacht muss nicht nur theoretische Fallgestaltungen abdecken, sondern sollte in bestimmten Fällen ganz konkrete Anweisungen beinhalten.

 

Wir spielen mit unseren Mandanten in der Regel mehrere potentielle Exit-Strategien durch, damit der Mandant konkret sagen kann, was er wirklich will.