Redaktion KONLEX.DE | Allgemein

Aktuell versendet die Kanzlei Frommer Legal (früher Waldorf Frommer) Abmahnungen im Namen der Firma Warner Brothers wegen des Vorwurfs des illegalen Herunterladen des aktuellen Films MINECRAFT. Abgemahnte könnten dadurch einen Rechtsverstoß begangen haben, dass sie den Film ganz oder in Sequenzen über ein Filesharing-Programm heruntergeladen haben.

 

Wer selbst eine Internettauschbörse genutzt und dabei Werke wie Filmen oder Musikstücken den anderen Nutzer der Filesharing-Software angeboten hat, haftet als Täter und somit auf Unterlassung und Schadenersatz. Man wird Täter im Rahmen von Filesharing (z. B. über Programme wie BitTorrent, eMule oder ähnliche), wenn man urheberrechtlich geschützte Inhalte anderen aktiv anbietet oder zugänglich macht, ohne dazu berechtigt zu sein. Täter ist, wer eine Datei mit geschützten Inhalten (z. B. Musik, Filme, Spiele) über ein Peer-to-Peer-Netzwerk für andere Nutzer zum Download bereitstellt. Das Problem ist: In Filesharing-Programmen läuft dies oft automatisch: Sobald ein Teil der Datei heruntergeladen ist, wird er anderen Teilnehmern wieder angebotenohne aktives Zutun des Nutzers. Schon die automatische Freigabe reicht für eine öffentliche Zugänglichmachung.

 

Hat man selbst nicht heruntergeladen, stellt sich die Frage, wer Zugang zu ihrem Netzanschluss hatte. Meist sind es Familienmitglieder, die man nicht „verpfeifen“ möchte. Manchmal findet auch fremde unbekannte Personen. Tatsächlich aber dann die Fragen, wie konnten die über den Netzanschluss einen Film herunterladen? Ist der Anschluss ausreichend gesichert gewesen?

 

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, helfen wir gerne, das Problem zu lösen. TEL. 07531/5956-13 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.