- Innerorts 16-20 km/h zu schnell fahren: 70 statt 35 Euro

 

- Rettungsgasse missachten oder nicht bilden: 200 bis 320 Euro und 1 Monat Fahrverbot

 

- Gehwege, Radwege und Seitenstreifen vorschriftswidrig nutzen: 100 statt 25 Euro

 

- für das unerlaubte Abstellen des Fahrzeugs auf Schutzstreifen oder in zweiter Reihe Geldbußen von bis zu 110 Euro fällig – bislang waren es 15 Euro

 

- Auch für Rad- und E-Scooterfahrer, die auf dem Fußweg unterwegs sind, wird es teurer: 55 statt bislang 10 Euro werden fällig, wenn ein Geh- oder Fahrradweg verbotswidrig befahren wird. Werden Fußgänger dabei gefährdet, fallen 80 Euro Bußgeld an (bislang 20 Euro).

 

- Insgesamt gelten höhere Bußgelder bei Geschwindigkeitsverstößen: Innerorts gilt künftig für Pkw, dass bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h bis 25 km/h 115 Euro statt wie bislang 80 Euro fällig werden; bei 16 bis 20 km/h (siehe oben) sind es 70 statt 35 Euro, bei 11 bis 15 km/h 50 statt 25 Euro und bei bis zu 10 km/h 30 Euro statt wie bislang 15.

 

- Autoposer müssen ebenfalls mehr zahlen. Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird auf bis zu 100 Euro angehoben.