RA Rafael Fischer | Strafrecht

Es waren nicht nur die illegalen Filmaufnahmen, die die Security von einer Zeugin der Anklage gemacht hat, es war vor allem auch das Verhalten danach. Die Security-Firma äußerte, dass man die Zeugin nicht speziell gefilmt habe. Es sei um eine reine „Objektabklärung“ gegangen. Was für ein „Objekt“? Warum filmen diese Leute den Eingang des Landgerichts? Und dann noch am Prozesstag? Auch der Rest kam völlig unprofessionell rüber:

 

vier Typen mit schwarzem Hemd, schwarzer FFP2-Maske im Außenbereich, Pferdeschwänzchen, bullig, aber unsportlich, abgeratzte Jeans, kein Sakko, schwarze glanzpolierte Autos, Protzuhr am Handgelenk und unangenehmes Schuhwerk. Alles schlechte Attribute. Dabei hatte sich Boateng extra einen Anzug angezogen. Die Abweichung zur Security konnte nicht größer sein.

 

Jetzt wird gegen die Bodyguards von Boateng, der die Firma wohl zwischenzeitlich auch gekündigt hat, wegen des Verdachts der Verletzung höchstpersönlicher Lebensbereiche ermittelt. Es wurden nicht nur die Autos der Security durchsucht, sondern sämtliche Büroräume der Niederlassungen in Deutschland.

 

Die gewünschte Sicherheit hat Boateng am letzten Prozesstag dann von den Justizvollzugsbeamten erhalten, ganz ohne Aufpreis.