Redaktion LAWINFO.DE | Strafrecht

Wir haben schon am 13.05.2021 über den Vorgang berichtet. Auf dem Höhepunkt der Pandemie (oder war nicht die ganze Zeit Höhepunkt der Pandemie?) hat ein Familienrichter in Weimar im Zusammenhang mit einer Kindschaftssache die Maskenpflicht für alle Schüler an zwei Schulen in Weimar aufgehoben. Tatsächlich war er für einen solchen Richterspruch gar nicht befugt. Er begründete seine Entscheidung aber damit, dass er um das Kindeswohl besorgt gewesen sei. Obere Instanzen haben das Urteil dann wieder „einkassiert“. Für den Richter hat die Sache nun ein Nachspiel. Knapp ein Jahr später ist Anklage gegen Rechtsbeugung erhoben worden. Aber geht das überhaupt? Der Richter ist doch nur dem Recht und seinem Gewissen verpflichtet? „Gerade deswegen!“, meinte die Staatsanwaltschaft. Denn der Richter hat ganz bewusst rechtliche Zuständigkeiten ignoriert, um Rechtstatsachen zu schaffen. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Rechtsbeugung erhoben. Mal sehen, wie die Sache ausgeht.

 

Übrigens: Rechtsbeugung ist ein Verbrechen und wird mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren geahndet. Das bedeutet, dass eine Verurteilung in der Regel den Verlust des Richteramtes zur Folge hat.

 

siehe auch https://www.lawinfo.de/index.php/45-ausgewaehlte-rechtsgebiete/corona-ticker/1378-durchsuchung-beim-familienrichter-wegen-verdacht-der-rechtsbeugung