RA Rafael Fischer | Steuerrecht

Die Erfolgsquote ist geradezu sensationell. Der Präsident des Bundesfinanzhofes (BFH) Hans-Josef Thesling macht am 15.03.2022 öffentlich, dass im vergangenen Jahr Klagen gegen deutsche Finanzämter zu 49% erfolgreich waren.

Eigentlich müsste die Erfolgsquote in den höheren Instanzen als solches abnehmen. Tatsache scheint aber gerade in Steuerangelegenheiten, dass die ergangenen Steuerbescheide und die Urteile der Untergerichte oftmals so fehlerhaft sind, dass sie vom Obergericht korrigiert werden müssen. Wenn man dann bedenkt, dass viele gegen ergangene Steuerbescheide gar nichts unternehmen, dürfte die tatsächliche Fehlerquote bei den Finanzämtern noch höher liegen.

Man kann dies nur zum Anlass nehmen, jeden Steuerbescheid, den man erhält, nicht ungesehen abzuheften, sondern auf inhaltliche Richtigkeit hin zu überprüfen und erst dann zu entscheiden, ob man den Bescheid akzeptiert.

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