Redaktion KONLEX.DE | Kaufrecht

Das berichtet die Wirtschaftswoche in ihrer Onlineausgabe vom 21.07.2022. Richter am Landgericht Stuttgart rechnen wegen der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur Thermofenster-Technik nunmehr auch mit einer Klagewelle gegen Mercedes-Benz.

Der EuGH hat die Thermofenster grundsätzlich als illegal eingestuft. Das könnte dazu führen, dass es zu einer Beweislastumkehr kommt, dass der Fahrzeughersteller nachweisen muss, dass das Thermofenster nicht nur dem Grunde nach, sondern auch in ihrer konkreten Ausformung zwingend dem Motorschutz dient und deshalb unerlässlich ist. Dient es nur dazu im Prüflauf die Emissionswerte einzuhalten, sonst nicht, ist die Technik „Schmu“.

 

Die Wirtschaftswoche berichtet aber auch davon, dass die Richter der unterschiedlichen Instanzengerichte (OLG) teilweise wieder anderer Meinung sind. Es könnte am Ende auf die sog. „höchstrichterliche“ Rechtsprechung ankommen. Darauf hoffen dann die Mercedes-Kunden und werden klagen. Es ist davon auszugehen, dass es in und um Stuttgart herum zu vermehrten Schadensersatzklagen gegen Mercedes-Benz kommen wird.

siehe auch https://www.lawinfo.de/index.php/26-ausgewaehlte-rechtsgebiete/kaufrecht/1627-eugh-thermofenster-i-d-r-unzulaessig und speziell zur Musterfeststellungsklage: https://www.lawinfo.de/index.php/26-ausgewaehlte-rechtsgebiete/kaufrecht/1626-musterfeststellungsklage-update-mercedes-geraet-in-die-defensive?tmpl=component&print=1