Früher war die Räumungen einer Mietwohnung durch den Gerichtsvollzieher ein umständliches und kostenintensives Unterfangen. Das Ganze in der zu räumenden Wohnung befindliche Inventar musste der Gerichtsvollzieher abtransportieren, einlagern und gegebenenfalls auch schätzen lassen und verwerten. Die dabei entstandenen Kosten gingen zwar grundsätzlich zu Lasten des Mieters, der Vermieter musste jedoch in Vorleistung treten. Häufig verlangten Gerichtsvollzieher für die Räumung Vorschusszahlungen in Höhe von mehreren tausend Euro vom Vermieter, und der ohnehin meist schon um die Miete geprellten Vermieter musste dann eben versuchen, sein Geld vom Mieter zurückzubekommen. Häufig blieb der Vermieter dabei auf den Kosten sitzen. Seit einigen Jahren besteht nur eine deutlich einfachere und kostengünstige Räumungsmöglichkeit. Statt mit der Räumung kann der Vermieter den Gerichtsvollzieher auch lediglich mit der Herausgabe der Wohnung beauftragen.

 

In der Praxis führt das dazu, dass lediglich der säumige Mieter an die frische Luft gesetzt wird, das Türschloss ausgewechselt wird und dem Vermieter die neuen Schlüssel ausgehändigt werden. Kosten für Abtransport und die Einlagerung des Hausrates entfallen damit, und in der Folge reduzieren sich sowohl die Gerichtsvollziehergebühren als auch der Kostenvorschuss. Der Gerichtsvollzieher dokumentiert lediglich zur Beweissicherung die wesentlichen Gegenstände des Inventars. Der Vermieter hat nunmehr die Verpflichtung, diese Gegenstände einen Monat lang zu verwahren, mit Ausnahme der Gegenstände die der ehemalige Mieter offensichtlich nicht zurück erhalten will. (Müll und ähnliches). Auf Verlangen des Mieters hat der Vermieter diese verwahrten Gegenstände herauszugeben. Nach Ablauf des Monats kann der Vermieter dann die sogenannten „hinterlegungsfähigen Sachen“ wie Schmuck Geld Wertpapiere etc. bei der Hinterlegungsstelle des zuständigen Amtsgerichts hinterlegen. Die anderen Gegenstände, wie Hausrat, Inventar etc. kann der Vermieter durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerer im Wege einer öffentlichen Versteigerung verwerten lassen.

Der Name Berliner Räumung (gelegentlich auch Berliner Modell genannt) rührt daher, dass dieses Räumungsmodell erstmals gehäuft in der Bundeshauptstadt praktiziert wurde. Berlin, mittlerweile „Boom-Town“, hatte zu dieser Zeit große Probleme mit einem hohen Wohnungsleerstand und einer großen Anzahl finanzschwacher Einwohner. Die Zahl der Zwangsräumungen wuchs dramatisch an und in fast allen Fällen blieben die Vermieter auf den Räumungskosten sitzen. Von daher wurde dann dieses vermieterfreundliche Modell entwickelt.