RA Michael Schmid | Führerschein

Bei einer nachträglichen Überprüfung hat die amtliche Zulassungsbehörde (Physikalisch-Technische Bundesanstalt, abgekürzt PTB) festgestellt, dass es auch mit der neuen Gebrauchsanweisung zu unzulässigen Messabweichungen kommen kann. Das Gerät steht schon länger in der Kritik. Kommunen haben hierauf nie reagiert, der Hersteller schon gar nicht. Wenigstens auf die Veröffentlichung der PTB von 12.03.2021 hat der Hersteller jetzt offiziell erklärt, die Geräte, bis zu einer entsprechenden Nachrüstung, nicht weiter zu verwenden.

 

Für Betroffene gilt daher:

 

(1) Wer wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung belangt wird, bei dem das Gerät jetzt wieder der Blitzer Leivtec XV3 eingesetzt wurde, sollte unverzüglich Einspruch einlegen und den Vorgang in rechtlicher Hinsicht überprüfen lassen.

 

(2) Wer in der Vergangenheit ein Bußgeld kassiert (und womöglich schon bezahlt) hat, sollte den Vorgang ebenfalls überprüfen, ggf. besteht ein Regressanspruch gegen die Kommune – was wir in diesen Fällen ebenfalls prüfen: Ansprüche gegen den Hersteller.

 

Wieder einmal schweigen die Kommunen. Alle Bußgelder, die gegen Autofahrer ergangen sind, selbst wenn sie rechtskräftig sind, sollten zurückgezahlt werden und ergangene Fahrverbote aufgehoben werden. Stattdessen warten die Gemeinden und Kommunen ab, ob sich ein Betroffener im Nachhinein wehrt. Dieses Verhalten ist staatliches Versagen und trägt zu einer substanziellen Staatsverdrossenheit bei. Die Verantwortlichen sehen sich nicht als Diener des Staates und der Bürger, sondern als Schatzmeister eines Geschäftsmodells. Deswegen gibt es in unseren Fällen immer noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde oben drauf.