Das Einschleusen geht weiter: Olaf Scholz und Anna Lena Baerbock halten an ihren „Abholflügen“ unbeirrt fest und vertiefen damit ihre Unrechtspraxis weiter.
Der Münchner Merkur berichtet am 18.4.2025 (merkur.de), dass gegen mehrere mit Aufnahmezusage eingereiste Afghanen ein Verfahren wegen gefälschter oder verfälschten Dokumenten eingeleitet wurde. Wie kann das sein, dass diese Personen in Flugzeuge kommen, bis nach Deutschland fliegen und erst dort gestellt werden?
Wenn in einem solchen Flieger Personen mit gefälschten oder verfälschten Dokumenten sitzen, dürfte man sie erst gar nicht mitnehmen. Sie wären von Anfang an zurückzuweisen gewesen. Offensichtlich wird die Bundespolizei erst in Deutschland nach der Landung tätig. Es kann nicht sein, dass die Beamte (in Zivil) nicht vor Ort vor dem Besteigen des Fluzeuges die Vorprüfung vornehmen und diese Prüfung offensichtlich anderen überlassen.
Hier versagt der Rechtsstaat schon im frühen Vorfeld. Es geht schon von Rechtswegen nicht an, dass faktisch NGOs Vorauswahlen treffen, ganz einfach nach ihrer persönlichen Neigung oder welche sie selbst als „holenswert“ betrachten. Im besten Fall handeln sie aus einem „Gutmenschentum“, meist aber, weil sie eine bestimmte Personengruppe präferieren wollen. Diese sog. NGOs unterliegen keiner rechtstaatlichen Kontrolle. Olaf Scholz und Annalena Baerbock halten an diesen Organisationen fest, weil diese aus deren Parteibüchern entstanden sind. Es sind vermutlich parteipolitische Satelliten. Die eingesetzten NGOs sind möglicherweise Parteiagenten, die zudem aus öffentlichen Geldern gespeist werden. Das wäre nicht erlaubt. Eine solche Praxis gibt es normalerweise nur in totalitären Staaten oder Staaten, die dahin tendieren. Die ganze Aktion läuft bewusst am Rechtsstaat vorbei. Hat Rot-Grün den Staat ganz bewusst unterlaufen?
Es ist keinesfallls von dem aufgelegten Programm gedeckt, dass Personen, von denen man nicht weiß, wer sie sind, über Abholflüge nach Deutschland gebracht werden. Bei falschen Papieren und Dokumenten kann keine wirksame Zusage erteilt worden sein, vielmehr ist eine formelle Zusage spätestens dann zu widerrufen. Das ist in keinem Fall geschehen. Olaf Scholz und Annalena Baerbock schleusen weiterhin Personen unter Verstoß gegen die §§ 96, 97 Aufenthaltsgesetz nach Deutschland ein. Zum einen sind die meisten (fast alle) eben gerade keine Ortskräfte und bei vielen steht die Identität nicht fest bzw. sie kommen mit gefälschten Papieren. Für diese Personen kann kein Aufnahmegrund gegeben sein. Der deutsche Bürger kann und möchte nicht für solche Personen bezahlen müssen. Das wissen Scholz und Baerbock. Was Olaf Scholz und Annalena Baerbock veranstalten, ist ganz bewusstes Unterlaufen der Interessen Deutschlands. Die Aufnahmezusagen für diese Personen sind unverzüglich zu widerrufen. All das wird offensichtlich nicht gemacht. Damit werden am Ende die ausführenden Personen Beihelfer. 4
Das vordergründige Aufnahmeprogramm ist keine korrekte Rechtsgrundlage für die zuletzt getätigten Abholflüge bzw. die aufgenommenen Personen, von denen man nur sicher weiß, dass sie aus Pakistan kommen. Es ist zudem hier kein Fall bekannt, dass die Taliban irgendwelche Ortskräfte, die für die deutsche Bundeswehr tätig waren, irgendwie sanktioniert oder sonstwie benachteiligt hätten.
Wenn sich eine anfängliche Vermutung nicht bestätigt, hat eine neue Ermessensentscheidung zu erfolgen und die geht dann gegen null, nämlich dass keine Ortskräfte mehr abgeholt werden. Annalena Baerbock ist besser als andere darüber informiert, ob es überhaupt zu Übergriffen auf Ortskräfte kam. Ich denke nein. Bekannt ist davon nichts. das würde die Außenministerin sonst gesorgt. Aus diesem Grunde ist die scheidende Außenministerin Annalena Baerbock im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens dazu zu vernehmen, welche Ortskräfte von den Taliban sanktioniert oder gar bestraft wurden. Wenn Sie keinen Fall nachprüfbar darlegen kann, hätte man von der kostspieligen Aktion schon viel früher Abstand nehmen müssen (sogenannte Ermessensreduzierung auf Null). Dann waren auch die vergangenen Flüge unrechtmäßig. Die Fortführung der Flüge ist vermutlich eine ganz bewusste und verbotene Täuschung der Bundesrepublik Deutschland und deren Bevölkerung.
Die Bundesrepublik Deutschland war auch zu keinem Zeitpunkt verpflichtet, tausenden von ausreisewilligen Afghanen eine Aufnahmezusage zu geben. Die Verantwortung hierfür trifft wiederum Annalena Baerbock und Olaf Scholz.
Hinzu kommt, dass diese Personen sich zum Zeitpunkt der Zusage zunächst einmal in einem sicheren Drittstaat (Pakistan) aufhalten und aktuell gar nicht konkret gefährdet sind. Dennoch werden solche Kapriolen für Millionen von Euro auf dem Rücken der deutschen Steuerzahler durchgezogen. Hier wurden rechtliche Regelungen (Aufnahmeprogramm) nicht nur sachlich und rechtlich ausgehöhlt, sondern auch mit willfährigen NGOs als faktische Entscheider unrechtmäßig umgangen. Diese Fakten sind aus politischer Überzeugung bewusst so umgesetzt worden. Politiker haben dem Staate zu dienen und nicht sich selbst zu verwirklichen. Es geht hier um ein bewusstes Unterlaufen des Rechtsstaates. Und wie viel Vorsatz dahinter steckt, sieht man daran, mit welcher Vehemenz die beiden Politiker ihr Vorhaben trotz der aufgebrachten Kritik unbedingt weitertreiben (Dolus directus).