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... das hoffentlich nicht vollstreckt wird. Die Zeitschrift Finanztest meint sogar, dass eine Änderung bestehender Patientenverfügungen wegen Corona nicht notwendig sei. Das ist falsch! Wer auf so etwas hört, für den kann es im Ernstfall schnell zu spät sein. Auf den Punkt gebracht: wer nicht wegen Corona sterben will, sollte seine Patientenverfügung auf Schwachstellen überprüfen. Wer noch keine hat, sollte jetzt eine solche vorsorglich hinterlegen.

 

Patientenverfügungen sollen eine bestimmte medizinische oder pflegerische Behandlung sicherstellen, sofern man hier zu selbst nicht mehr in der Lage ist, insoweit Entscheidungen zu treffen. Patientenverfügungen regeln Versorgungsinhalt und Versorgungsart bzw. Klammern aus, was man im Notfall nicht möchte. Und da liegt bei vielen oberflächlichen Patientenverfügungen das Problem. In Standardverfügungen wird oftmals eine künstliche Beatmung abgelehnt. Bei schweren Komik-19-Verläufen kann aber genau diese Maßnahme einem das Leben retten. Auch in Triage-Fällen wären solche Formulierungen ein höfliches „Hintenanstellen“, das man dann mit dem eigenen Tod bezahlt. Das ist alles in Ordnung, wenn es so gewollt ist. Wenn nicht, besteht Handlungsbedarf.

 

Wählen Sie nicht irgend eine Patientenverfügung aus, sondern unbedingt die richtige!