Höchstrichterliche Rechtsprechung gibt es zwar noch nicht, wir meinen dennoch: ja. Wer eine Corona-Impfung ablehnt verweist in der Regel auf sein Persönlichkeitsrecht. Das soll ihm auch zugestanden bleiben. Aber kann es sein, dass man dieses Persönlichkeitsrecht überall hineintragen darf und alle anderen das akzeptieren müssen? Nein! Persönlichkeitsrechte haben dort ihre Grenzen, wo die Rechte anderer beschnitten oder gar Rechtsverletzungen drohen. Das ist bei Impfunwilligen der Fall. Sie selbst sind bezüglich Covid-19 ein Risikoherd oder mindestens Überträger. Es ist plötzlich nicht ersichtlich, weshalb der Arbeitgeber es hinnehmen muss, dass Arbeitnehmer von ihm sich die persönliche Freiheit herausnehmen, sich nicht impfen zu lassen und deshalb unter Umständen den ganzen Betrieb lahmlegen. Er hat das Hausrecht und bestimmt die dort geltenden Regeln. Letztlich gilt: Wie er rauchen verbieten darf, den Konsum von Drogen in der Firma, eine bestimmte Kleiderordnung oder die Einhaltung von Benimmregeln kann er auch das Einschleppen von Krankheiten und die Viruslastträger aus den Räumen ausschließen.

 

Zunächst einmal wäre als das mildere Mittel - wenn es sich nur um einen Übergang handelt – die Freistellung ins Auge zu fassen, wobei der Arbeitnehmer, der die Situation selbst heraufbeschworen hat, in dieser Zeit kein Vergütungsanspruch hat. Im Gespräch sollte man den Arbeitnehmer zuvor erst mal auffordern, sich impfen zu lassen. Werr dennoch nicht will, muss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Impfen oder Nicht-impfen ist eben keine reine Privatsache.

 

Hält der Zustand auf unbestimmte Zeit an, oder müssen die Arbeitsstellen neu besetzt werden und es gibt Impfwillige, kann auch eine Kündigung ausgesprochen werden.

 

Allerdings ist jedes Arbeitsverhältnis als individueller Einzelfall zu betrachten und im Vorfeld gesondet zu prüfen, insbesondere wenn auf Homeoffice ausgewichen werden kann.