RA Rafael Fischer | Allgemein

Die neuste Abmahnwelle in Deutschland erweckt den Anschein, dass die Initiatoren (Rechtsanwalt Kilian Lenard und Samir Martin Ismail) schnelles Geld machen wollen.

 

Wir hatten bei den beiden Herren angefragt, wie seriös ihre Abmahnungen sind. Antwort: keine. Äußere Umstände: bedenklich. Namens und mit Auftrag eines Mandanten haben wir daher Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Berlin erstattet.

 

Das dortige Aktenzeichen lautet:

 

272 Js 5915/22

 

bei der

Staatsanwaltschaft Berlin

Turmstraße 91

10559 Berlin.

 

Unsere Strafanzeige haben sich schon eine Reihe Geschädigte angeschlossen.

 

Es war keiner dabei, den man Datenabzocke oder unseriöses Verhalten vorwerfen könnte.

 

Im Moment sprechen die „nackten Zahlen“ dafür, dass hier Abmahnungen in einer unglaublichen Größe vorliegt:

 

Mein erster Mandant wurde am 13.09.2022 unter dem Aktenzeichen 1/879084/2022 abgemahnt. Zum 01.10.2022 (Samstag wird offensichtlich auch gearbeitet bei Rechtsanwalt Lenard) erfolgte eine Abmahnung an einen Pensionsbetreiber in Waldenbuch mit dem Aktenzeichen 1/962943/2022. Diese Nummer sagt uns folgendes:

 

Herr Rechtsanwalt Lenard hat für seinen Mandanten Samir Martin Ismail im Laufe des Jahres möglicherweise schon knapp eine Million Abmahnungen versendet.

 

Das könnte auch in der Gegenrechnung hinkommen:

 

Die Differenz vom 13.09.2022 zum 01.10.2022 beträgt 83.859 Aktenfälle. Das sind täglich im Schnitt 4.414 Abmahnungen.

 

Wenn man jetzt bedenkt, dass die Geschäftsidee dem Urteil des LG München I vom 20.01.2022 (O 17493/20) „entspringt“, dann kommt mit knapp 200 Kalendertagen für das Jahr 2022 die Aktenzahl und Abmahntätigkeit der angezeigten so hin. Wenn nur zwei Prozent der Angeschriebenen (etwa 20.000 Personen) € 170,00 auf das angegebene Konto bei der Deutschen Kreditbank Berlin bezahlen, sind dies über € 3,274 Millionen. Das ist eine erhebliche Summe. Allein die Umsatzsteuer, die aus den Einnahmen nicht abgeführt wird, macht mehr als eine halbe Million Euro aus.

 

All dies bei einer Berechnung von nur zwei Prozent der Adressaten, die bezahlen. Bei fünf Prozent hat sich der Betrag mehr als verdoppelt.

 

Man kann nur hoffen, dass die Staatsanwaltschaft hier schnell reagiert.

 

Wichtig ist auch, dass sich die Briefempfänger von der Abmahnung nicht einschüchtern lassen.