Redaktion LAWINFO.de | Allgemein

Baden-Württemberg setzt künftig auf die digitale Strafakte. In einem Pilotprojekt probt Ulm den Abschied von der Papierakte. Staatsanwälte, Richter und Polizisten sollen die notwenigen Daten elektronisch eingeben. In einem ersten Schritt setzt das Polizeipräsidium, die Staatsanwaltschaft sowie das Amtsgericht Ulm die elektronische Strafakte ein. Bis 2025 sollen die übrigen Gerichte und Behören in Baden-Württemberg folgen. Der Austausch soll über eine verschlüsselte „Datenautobahn“ einhergehen. Auf die elektronische Strafakte sollen dann die Beteiligten Behörden zugreifen, aber auch die Verteidiger oder Nebenklägervertreter.

 

Die Umstellung wird so gut oder so schlecht sein, wie die Software, die verwendet ist, für diesen Gebrauch vorbereitet ist. Was die elektronische Akte aber nicht kann ist Beweismittel ersetzen. Die Gewährkugel, Blut, die Marihuanapflanze, Falschgeld und gefälschte Urkunden werden weiterhin in einem Schuber aufbewahrt werden müssen und rechtzeitig vor einer Gerichtsverhandlung wieder ausgegraben werden. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass viele Verteidiger sich die Beweismittel gar nicht in „Natura“ ansehen, sondern sich auf den Beschrieb in der Akte verlassen. Das sollte man grundsätzlich nie tun. Leider wird die Sachbearbeitung mit der elektronischen Akte zunächst einmal bequemer. Wer dann ein Beweismittel in Augenschein nehmen will, muss dann wirklich vom Schreibtisch aufstehen.