Redaktion LAWINFO.DE | Allgemein

Die Ukraine hat gegen Russland ein Eilverfahren vor dem Internationalen Gerichthof (IGH) eingeleitet. Danach soll es dem russischen Präsidenten Putin jedwede weitere Kriegshandlung untersagt werden. Am 07.03.2022 erfolgte die Anhörung der ukrainischen Seite. Zur vorgesehenen Anhörung am 08.03.2022 erschien Russland nicht. Der russische Botschafter lies lediglich mitteilen, dass sich Russland an der mündlichen Verhandlung nicht beteiligen werde. Das hindert den IGH aber nicht eine Entscheidung zu treffen. Es ist zu erwarten, dass in den nächsten Tagen eine Eilentscheidung ergeht, wie sie von der Ukraine beantragt worden ist. Das Problem wird sein, dass sich Russland einem Richterspruch aus Den Haag nicht fügen wird. Damit ist aber die Sache für Russland nicht vorbei. Es wird sich dann vermutlich noch ein Hauptverfahren anschließen, bei dem die ursprüngliche Verurteilung wahrscheinlich manifestiert und dann noch erweitert wird. Dies könnte auch die Verurteilung zur Entschädigungsleistung zur Folge haben.

 

Noch nie hat das Live zur Kriegshandlungen Richtersprüche aus Den Haag gegeben. Das ist insofern auch für Russland neu, wird dort aber fatal unterschätzt. Der Richterspruch in Den Haag ist quasi die „Weltmeinung“ der sich Russland irgendwann politisch fügen muss. Die irrwitzigen Argumente für den Überfall auf die Ukraine haben auch vor dem IGH nicht gegriffen. Russland gibt sich derzeit uninteressiert. Aber wie heißt in dem James – Bond- Film aus dem Jahre 1983/84: „Sag niemals nie“. Wir wissen nicht wie sich die Sache weiterentwickelt. Möglicherweise wird sich Putin und Russland eines Tages für die dann ergangenen Urteile im Nachhinein verantworten müssen. Die gilt möglicherweise umso mehr, wenn sich Russland irgendwann ihres Führers entledigt.