Lawinfo.de | CORONA Ticker

Das Auswärtige Amt sprach vergangene Woche für die Regionen Wien, Voralberg und Tirol eine Reisewarnung aus. Wer dennoch reist, reist auf eigenes Risiko.


Rückkehrer müssen nach einem Aufenthalt in einer der Risikoregionen einen Corona-Test machen. Fällt der negativ aus, entfällt die sonst vorgeschriebene zweiwöchige Quarantäne. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses müssen die Betroffenen Zuhause bleiben. Da frisch infizierte oftmals nicht erkannt werden, wird ein zweiter Test nach 5-7 Tagen empfohlen. Die Kosten des Labors betragen etwa € 150,00. Arbeitgeber sollten auf Rücksicht auf die anderen Mitarbeiter und die Firma nur attestierte Gesunde auf das Firmengelände lassen. Wer in diesen Tagen in Risikogebiete reist, hat für die Quarantänezeit keinen Lohnanspruch.

 

Zwar verzichtet Baden-Württemberg auf Test und Quarantäne, wenn eine Reise kürzer als 48 Stunden gedauert hat, doch ist dies lediglich das politische Entgegenkommen bei Grenzgängern.

 

Zwischenzeitlich reagieren auch die Krankenkassen. Bei Covid-19-Symptomen sträuben sich Versicherer zunehmend für die Kosten der Rücktransporte und zusätzliche Leistungen aufzukommen, vor allem, wenn zuvor eine Reisewarnung ausgesprochen wurde oder absehbar war. Wer Reisen nach Wien, Voralberg oder Tirol gebucht hat, kann derzeit kostenfrei stornieren.

 

Nur nochmals zum Nachdenken: wer Rechtsprobleme im Zusammenhang mit Corona hat, kann sich grundsätzlich glücklich schätzen. Denn nicht alle Urlauber kommen lebend zurück. Wir haben im Umfeld unseres Mandantenkreises in den letzten 6 Wochen ein halbes Dutzend Opfer gezählt. Es ist ein Gerücht, dass das Virus an Intensität nachgelassen hat. Auch wenn viele von Übertreibung und Stimmungsmache reden: Corona ist derzeit die tödlichste Krankheit, die auf der Welt grassiert.