RA Rafael Fischer | Führerschein

Seit Jahresanfang gelten in der Schweiz verschärfte Verkehrsregeln. Bei sog. „Raserdelikten“ drohen nicht nur härtere Strafen, sondern die Fahrzeuge gelten dann als Tatwaffe und können deshalb auch zur Verwertung durch die Behörden eingezogen werden. Es ist davon auszugehen, dass Behörden in der Schweiz davon auch Gebrauch machen werden.

So hat die Aargauer Staatsanwaltschaft gegenüber dem Schweizer „Blick“ bestätigt, dass bereits Vorkehrungen getroffen wurden, mehr Autos unterbringen zu können. Auf der Autobahn (sind zulässig 120 km/h) beginnt Rasen ab einer Gechwindigkeit von 200 km/h, auf Landstraßen außerorts (zulässig 80 km/h) ab Geschwindigkeiten über 140 km/h, in der Stadt /innerorts (zulässig 50 km/h) ab einer Geschwindigkeit von 100 km/h.

 

Der Kommentar eines Zeitungslesers in der „Blick“: „Ich werde also vorsichtshalber mein Auto und Motorrad verkaufen und am selben Tag gleich wieder zurückleasen, damit es nicht eingezogen werden kann…“…ein interessanter Fall!