RA Rafael Fischer | FISCHERhatRECHT

Der US-Außenminister Blinken hat Russland nunmehr offiziell Kriegsverbrechen in der Ukraine vorgeworfen. Er begründete dies mit „zahlreichen glaubwürdigen Berichten über wahllose Angriffe“ auf Zivilisten, Wohnhäuser, Schulen und Krankenhäuser. Der Vorwurf geht am Ende wahrscheinlich nicht nur auf Mitglieder der russischen Streitkräfte, sondern auch auf die „Hintermänner“. Und der hinterste Hintermann ist Wladimir Putin. Was in Tschetschenien offensichtlich funktionierte, wird in der Ukraine jetzt zum Kriegsverbrechen auf dem Präsentierteller, weil insbesondere viele Attacken quasi live mitverfolgt werden können. Die plumpen Erklärungen, dass in den Schulen Munition versteckt gewesen sei, unter einem Kaufhaus Militärfahrzeuge usw., werden einer genaueren Überprüfung später höchstwahrscheinlich nicht Stand halten. Der Ächtung vom Kriegsverbrechen kann sich auch der Russe nicht einfach so entziehen.

 

Selbst wenn es Putin und seine Genossen im Moment nicht offiziell „kratzt“, muss hier das Schild aktueller massiver Rechtsverstöße permanent hochgehalten werden, am besten noch mit tagesaktuellen Zwischenstandsmeldungen an die russische Führung und das russische Militär bei gleichzeitigem Hinweis, dass sich die verantwortlichen Personen, sobald man ihnen habhaft wird, hierfür verantworten müssen. Das gilt von den „Kriegslenkern“ bis hin zum einfachen Soldaten, der sich hier für Kriegsverbrechen einspannen lässt.

 

Die Soldaten müssen damit rechnen, dass sie allesamt oder ein Großteil davon, später noch identifiziert werden können. Wer nämlich über die russische Armee eingezogen ist und wer auf der Sold-Liste steht, dürfte alles notiert sein. Was im Moment technisch noch etwas schwierig ist, ist eine Hausdurchsuchung bei Putin. Aber vielleicht kommt da der Geheimdienst an die einzelnen Listen heran.

 

Die persönliche Verantwortlichkeit ist das eine, das andere ist, dass man Russland klar machen sollte, dass sie für jede einzelne Zerstörung von Sachen (also über Beschädigungen von Lebewesen hinaus) später voll und ganz zur Kasse gebeten werden. Die Schadensersatzkosten decken einmal die Kosten der Zerstörung bzw. des Wiederaufbaus als auch die vorübergehende Unterbringung von Bevölkerungsteilen, zeitweise im europäischen Ausland. Die Kosten für die Flüchtlinge sollte nach dem Verursacherprinzip der Aggressor bezahlen, damit Russland. Solange sich das Volk nicht von der Staatsführung deutlich distanziert gerät es in eine Art Mithaftung.

 

Die einzelnen Details sind noch rechtlich kompliziert, der Grundtenor ist jedoch klar:

 

Wer in diesen Zeiten noch einen Krieg anzettelt, muss am Ende dafür bezahlen. Auf den Ukraine-Krieg hat das sicherlich keinen Einfluss mehr im Vorfeld, könnte aber künftig andere Despoten abschrecken, wenn sie am Ende sehen, wie das für Russland und Putin ausgeht. Gerade deswegen muss man die Verfolgung von Kriegsverbrechen und die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nicht nur von der Ukraine aus, sondern auch von den Staaten, die Flüchtlinge aufnehmen und der Weltgemeinschaft lautstark vorantreiben und vor allem schon jetzt, stündlich bzw. täglich die russische Regierung mit Ansprüchen belegen. Man nennt so etwas „Haftungsanzeige“.