Rafael Fischer | FISCHERhatRECHT

Der Aufsichtsrat tut nach außen das, was er tun muss. Er hat vergangene Woche offiziell Schadensersatz von Martin Winterkorn, Robert Stadler und den Vorständen der anderen Motorenmarken verlangt. Damit entgeht der Vorstand zum einen den Vorwurf, die Schuldigen des Dieselskandals nicht belangt zu haben, zum anderen geht es um Geld. Hinter den Kulissen sollen Winterkorn und Stadler geschont werden. Ihnen wird bislang nur Fahrlässigkeit, nicht aber grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorgeworfen. Warum? Es geht um die D&O-Versicherung der Manager, deren Haftpflichtversicherung. Diese tritt aber nur für Ansprüche ein, die fahrlässig, also nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich dem Konzern zugefügt worden sind. Muss die Versicherung einspringen, schont es das Vermögen der Herren Winterkorn und Stadler. Ob diese Argumentation am Ende so durchzuhalten ist, ist fraglich, weil in den Strafanklagen gegen Winterkorn und Stadler den Herren Vorsatztaten vorgeworfen werden.

 

So wie es aussieht, wird der Dieselskandal bei Volkswagen nicht ordentlich aufbereitet, sondern es wird weiter getrickst, wo es geht.

 

Der Aufsichtsrat sollte geschlossen abtreten!