RA Rafael Fischer | FISCHERhatRECHT

Dafür kann Martin Winterkorn zunächst einmal nichts. Der Prozess gegen den VW-Boss, wegen millionenfacher Dieselmanipulation, soll nun nicht wie ursprünglich geplant am 25.02. diesen Jahres beginnen, sondern erst am 20.04.2021. Begründet wurde die Verzögerung vom Landgericht Braunschweig damit, dass ein jetziger Prozessbeginn möglicherweise kontraproduktiv zu den politischen Beschlüssen zur Senkung der Infektionszahlen Covid-19 sei. Es sei daher sachgerecht, den Prozess erst im Frühjahr beginnen zu lassen.

 

Das dürfte unabhängig davon ganz im Interesse von Martin Winterkorn sein, denn der arbeitet anscheinend beharrlich an einem generellen „Prozess-Attest“. Anfangs ließ er das Gericht wissen, er habe einen „bösen Fuß“. Jetzt will er sich einer Hüftoperation unterziehen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass dieses Manöver auch dazu dient zu verhindern, dass das Gericht klären kann, ob nicht nur der Fuß des Managers „böse“ und er millionenfach schuldig ist.

Wahrscheinlich kommt Martin Winterkorn zum Prozessauftakt im April dann im Rollstuhl daher. Das ist schon angekündigt. Ein solches Auftreten kann aber auch nach hinten los gehen, wie man bei Harvey Weinstein gesehen hat. Im besten Fall ignoriert das Gericht körperliche Beschwerden bei älteren Männern oder das Gericht sieht darin auch einen Versuch, sich vor der Verantwortung drücken zu wollen. Ich würde meinen Mandanten empfehlen, möglichst aufrecht (auch wenn man am Stock geht) vor Gericht zu erscheinen.