RA Rafael Fischer | Strafrecht

 

Die Strafverfolgungsbehörden haben im Jahr 2022 bundesweit mehr als 5,2 Millionen Fälle bearbeitet. Das waren über 300.000 Verfahren mehr, als im Vergleich zu 2021. Zwischenzeitlich landet dann noch nur jedes 15. Verfahren nach Anklageerhebung vor Gericht, das waren im Jahr 2022 340.243 Fälle. Die Statistik zeigt, dass im Jahr 2012 es noch jedes 10. Strafverfahren gewesen ist, das vor dem Richter landete (485.525 Anklageerhebungen).

 

Auch die Strafjustiz hat ein Personalproblem. Der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes beklagt 1.500 fehlende Juristen. Da die Verfahren zu lange dauern, müssen immer wieder dringend Tatverdächtige aus der Untersuchungshaft entlassen werden.

 

Neben dem Personalproblem besteht aber auch ein weiteres. Gerade in der Zeit nach Corona sind die Fallzahlen wieder gestiegen. Migranten werden besonders häufig straffällig, oftmals bei schweren Straftaten.

 

Und schließlich werden die Ermittlungsverfahren auch aufwendiger. Durch die wachsende Digitalisierung und fortschreitende Forensik, können und müssen mehr Spuren ausgewertet werden, obwohl die Staatsanwälte in der Einzelfallbetrachtung oftmals weniger Zeit haben. Die Folge ist nicht selten, dass ein Ermittlungsverfahren qualitativ nicht dem Anspruch gerecht werden, der von dem Rechtsstaat erwartet wird.

 

Für Straftäter, die wegen einer Vielzahl von Taten verfolgt werden oder wo die Beweisführung kompliziert ist oder kompliziert zu werden droht, sind die Möglichkeiten eines Deals mit den Strafverfolgungsbehörden selten zu günstig gewesen wie in diesen Tagen. Der Verteidiger kann eine Verfahrenseinstellung oder Strafmilderung aushandeln und damit den Strafverfolgungsbehörden „Entlastung“ anbieten.

 

[ntv.de.10.09.2023 „Prozesse dauern immer länger: Deutsche Staatsanwälte ersticken in Strafverfahren“]