RA Rafael Fischer | Strafrecht

Wir haben zu Prozessbeginn berichtet, dass der Quälbauer seit Jahren in Verdacht steht, seine Tiere zu quälen und zu misshandeln. Was aus Sicht von Tierschützern begann, enttäuschte am Ende auf ganzer Linie. Selbst der vorsitzende Richter Ralph Zanoni räumte bei seiner „Ministrafe“ einleitend aus: „Das Undenkbare ist eingetreten“.

 

Viele Vorwürfe wurden mangels Beweise fallen gelassen. Jedenfalls kommt der Täter mit einer Bewährungsstrafe davon (in der Schweiz heißt das bedingt). Und das im Mutterland von Heidi und glücklichen Kühen. Genau dort wo sie zu Hause sind, kehrt Richter Ralph Zanoni mögliche Straftaten einfach unter die Grasnarbe. In seiner Urteilsbegründung schlug der Vorsitzende Richter Zanoni auf die Polizei, das Veterinäramt und andere Beteiligte ein. Die Logik der NZZ war: Nach der Polizei, dem Veterinäramt und dem Regierungsrat ist die Staatsanwaltschaft die nächste Behörde, die sich blamiert. Ulrich K., der die Beamten immer wieder als „Krawattenträger“ und „Schlappschwänze“ verhöhnt hat, wird sich bestätigt sehen…

 

Richter Zanoni macht für den Prozessausgang im Wesentlichen die fehlende Beweislage verantwortlich. Der setzt dem Ganzen aber noch eins drauf. Neben der acht Monate auf Bewährung erhält der Bauer eine Geldstrafe in Höhe von 180 Tagessätzen á CHF 10,00 und bekommt vom Staat eine Genugtuung in Höhe von CHF 6.000,00, weil im Vorfeld negativ über ihn berichtet und vorverurteilt wurde.

 

Kann das sein? In den Lesebriefen in der NZZ war schnell die Rede von „Bananenrepublik“.

 

Wenn man die Sache von außen betrachtet, kommt ein ganz bestimmter Verdacht, nämlich dass der Vorsitzende Richter Ralph Zanoni in dem Verfahren selbst komplett versagt hat (sog. Justizversagen) und sich der Richter lieber die Behörden und die Staatsanwaltschaft vorgeknüpft hat und ihnen irgendwelche Fehler vorgeworfen hat. Richter in einer Strafsache können im Hauptverfahren – das in der Schweiz ebenso wie es in Deutschland der Fall – selbst Nachermittlungen anstellen und so die Beweisüberprüfung in die Hand nehmen. Da der Richter dem Geschädigten „Landwirt“ sogar noch CHF 6.000,00 Genugtuung zuerkannt hat, wegen der miserablen Presseberichtserstattung, gehen wir mal davon aus, dass der Richter die Presseberichte gelesen hat, über die Anklage hinaus also um die Vorwürfe genau wusste. Warum ist er dem nicht in eigener Initiative nachgegangen? Vielmehr hat er die Staatsanwaltschaft am Urteilstag auflaufen lassen.

 

Man kann nur hoffen, dass die Staatsanwaltschaft in die nächste Instanz geht und die richterliche Qualität von Ralph Zanoni umfassend unter die Lupe genommen wird.

 

Es darf nicht sein, dass Polizei, Veterinäramt und Staatsanwaltschaft, die sich für die veränderten und gequälten Tiere eingesetzt haben, in ihrer Arbeit noch madig gemacht haben, was der Richter genüsslich getan hat, wenn er Behörden in drei Stunden „zerlegt“ hat.

 

Richter Zanoni verhöhnt die Behörden und befeuert damit jeden Tierquäler, alles und jedes zu bestreiten und sich rüpelhaft bis zum Ende zu benehmen, um nicht belangt zu werden. Bei solchen Vergehen ist es wie bei Sexualdelikten: Die Straftaten finden nahezu unter Ausschluss der Öffentlichkeit, unter Ausschluss vom Zeugenstand statt. Der Täter versucht sein Handeln geheim zu halten und führt es auf seinem Privatgrundstück aus, wo nach Möglichkeit keiner Einblick hat. Es kommt einem so vor: Dann schaut noch der Richter weg.