Redaktion LAWINFO.DE | Strafrecht

Zunächst tauchte der Buchstabe „Z“ auf russischen Panzern auf. Danach verbreitete sich das Symbol rasend schnell: Es war in den sozialen Medien zu sehen, russische Nationalsozialisten trugen es und auch Putin selbst trug Kleidung mit dem Anstecker „Z“. Doch für was steht der Buchstabe?

Mit dem „Z“ auf den Fahrzeugen wollen russische Invasionstruppen laut russischem Verteidigungsministerium zeigen, dass sie den Krieg gewinnen werden. Das Z bedeutet hierbei „Za Pobedu“, was übersetzt „auf den Sieg“ bedeutet.

Mittlerweile tragen sogar vereinzelt Autos auf deutschen Autobahnen den Buchstaben, Hauswände und Plakate werden mit dem Z bemalt.

Doch macht man sich in Deutschland der Billigung des Angriffskrieges strafbar, wenn man sein Auto mit einem solchen Zeichen versehrt und herumfährt?

Die in Frage stehende Strafbarkeit richtet sich nach § 140 StGB, wonach das Billigen eines Angriffskrieges strafbar ist.

Zunächst einmal ist festzustellen, dass die Invasion seitens Russlands ohne Zweifel einen Angriffskrieg im Sinne der Vorschrift darstellt (vgl. § 13 VStGB). Fraglich ist jedoch, ob beispielsweise das Bemalen einer Hauswand mit dem Z den russische Angriffskrieg öffentlich billigt. Es wird von einem Billigen ausgegangen, sofern mit einer hohen Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass ein objektiver Dritter zu der Schlussfolgerung kommt, dass dieses Verhalten (hier: das Aufmalen eines Z) im Kontext eine positive Bewertung der Straftat zum Ausdruck bringt.

Wenn allerdings der Kontext klar ein anderer ist – wenn zum Beispiel ein Z auf Spielzeug eines Kindes gemalt wird, das mit dem Buchstaben beginnt (Zebra) – dann wird ein objektiver Dritter wohl nicht zu dem Ergebnis kommen, dass hier der Angriffskrieg unterstützt wird.

Auch Situationen, in denen nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit von der Angriffskrieg-Zugehörigkeit ausgegangen werden kann, werden wohl nicht unter den Tatbestand des § 140 StGB fallen.

Handelt es sich allerdings um die Art von Fällen, die zurzeit in den (sozialen) Medien kursieren, bei denen das Z auf dem Hintergrund der russischen Nationalfarben zu sehen ist oder auf der russischen Flagge, dann kommt ein objektiver Dritter ganz klar zu dem Ergebnis: Diese Person möchte den Angriffskrieg öffentlich billigen. Dies wird momentan wohl vor allem der Fall sein, da abgesehen von Ausnahmen (s.o.) die Verwendung des Buchstabens zuvor keinerlei Bedeutung hatte.

Wenn also nun ein Autofahrer auf den deutschen Autobahnen mit einem Z auf seiner Scheibe fährt, macht sich dieser regelmäßig strafbar gem. § 140 StGB und muss damit rechnen, strafrechtlich verfolgt zu werden.