RA Oliver Hirt | Strafrecht

Der Strafprozess gegen den ehemaligen Gesamtvorstand von Volkswagen, Martin Winterkorn, hätte am 20.04.2021 beginnen sollen. Wegen der Corona-Pandemie ist der Verfahrensbeginn auf den 16.09.2021 diesen Jahres verlegt worden. Das Gericht setzt seit 130 Verhandlungstagen aus. Damit wird vor Ende 2023 kaum ein Urteil zu erwarten sein. Angeklagt ist gewerbs- und bandenmäßiger Betrug gegenüber den Käufern und Behörden.

 

Winterkorn dürfte sich über jede Prozessverzögerung freuen, denn Winterkorn könnte generell sein Heil in einem schlechten Gesundheitszustand suchen. Angeblich sitzt der Ex-Manager heute im Rollstuhl und müsse sich einer Hüftoperation unterziehen.

 

In den USA wäre Winterkorn schon längst in Untersuchungshaft genommen worden, denn Justizvollzugsanstalten verfügen teilweise über recht gute hausinterne Kliniken.