RA Rafael Fischer | Schadenersatzrecht

Vielleicht hat Fat Comedy den Hype doch unterschätzt, als er im Frühjahr 2022 Oliver Pocher am Rande einer Boxveranstaltung vor den Augen der Besucher und der Kameras plötzlich eine Ohrfeige verpasste, nachdem er sich zuvor unschuldig an Pocher herangewanzt hatte. Strafrechtlich gilt sowas möglicherweise als hinterlistiger Überfall.

 

Was Fat Comedy bis heute nicht begriffen hat, dass er dafür eine Haftstrafe kassieren kann – auch ohne Bewährung. Zwar wird er zwischenzeitlich anwaltlich vertreten. Möglicherweise haben sich Mandant und Anwalt nicht richtig abgesprochen. Der äußerte nämlich, dass er seinem Mandanten im Nachhinein Leid täte und er würde sich um psychologische Behandlung begeben.

 

In der Praxis stichelt sein Mandant vielmehr weiter. Einmal hat er sich bei seinen Followern aus einer vermeintlichen Gefängniszelle gemeldet, was sich schnell als Fake herausstellte. Dann hat er die Männlichkeit von Oliver Pocher in Frage gestellt und er götzt sich daran, dass seine Aktion immernoch überall Thema ist. Fat Comedy versucht ganz offensichtlich über Oliver Pocher Bekanntheitsgrad zu erwerben.

 

Nach außenhin wirkt dies bestenfalls unglücklich. Wahrscheinlich sogar dumm. Die Anwälte von Oliver Pocher hatten zwischenzeitlich genau an dieser Stelle eingehakt und verlangten bestattliche Entschädigungssumme für Genugtuung (Schmerzensgeld). Laut BILD sollen es 100.000,00 € sein.

 

Anstatt sich über die geforderte Summe zu muckieren sollte Fat Comedy echte Reue zeigen. Sonst bekommt er das, was er bestellt hat, aber nicht bezahlen kann. Ist das noch Comedy?

 

Wenn man davon ausgeht, dass der Streit zwischen den beiden öffentlich ausgetragen wird, fragt man sich, weshalb Oliver Pocher nicht schon bereits nach Gewaltschutzgesetz gegen Fat Comedy vorgegangen ist, mit einer Abstandsverfügung von mindestens 100 Metern. Dieser Anspruch wäre auch im Fall Oliver Pocher durchsetzbar (gewesen).