Lawinfo.de | Schadenersatzrecht

Dominion stellt Wahlmaschinen her. Von diesen wurde bei der letzten Wahl in den USA ein großer Gebrauch gemacht. Noch-Anwalt Rudi Giuliani soll in über 50 Aussagen die Behauptung aufgestellt haben, dass die Wahlmaschinen von Dominion bei der Wahl manipuliert worden seien. Diese Behauptung ist falsch, wehrt sich Dominion und verlangt 1,3 Mrd. Dollar Schadensersatz und hat entsprechend Klage eingereicht.

 

Bis heute ist die Trump-Mannschaft jeden konkreten schlüssigen Vortrag, geschweige denn Beweis, dass es eine solche Manipulation gegeben habe, gänzlich schuldig geblieben. Wer falsche Behauptungen aufstellt, kann auf Schadensersatz und auch auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

 

Da fragt man sich, warum die Demokraten ihrerseits nicht gegen die Verbreitung von falschen Behauptungen vorgegangen sind. Man kann darauf vertrauen, dass solche Behauptungen sich wieder ausschleichen. Es kann aber auch sein, dass hier dauerhaft eine Legende aufgebaut wird, woran der ehemalige Präsident Trump und sein Gefolge stricken. Es muss nicht immer gleich Schadensersatz sein. Ein Unterlassungsanspruch verbietet es dem Verbreiter falscher Nachrichten diese weiter zu behaupten und zu verbreiten, wie „die Demokraten haben die Wahl manipuliert und Donald Trumps Stimmen gestohlen“ oder „die Wahlmaschinen sind manipuliert worden und haben in vielen Fällen für Biden gestimmt, anstatt für Trump“. Für jeden Fall der Wiederholung wird dann ein Ordnungsgeld fällig oder sogar eine Ordnungshaft. In der Regel ist dies sehr heilsam und der behauptete Dolchstoß wäre rechtswirksam erstochen worden.