RA Oliver Hirt | Kaufrecht

Nachdem im April 2020 das oberste Gericht in Groß-Britannien 91.000 Diesel-Käufer von VW, Audi, Seat und Skoda Recht gegeben und dem Bunde nach Schadensersatz zugesprochen hat, hat Volkswagen rechtzeitig vor dem Verhandlungstermin vor dem Londoner Highcourt sich mit de Klägern geeinigt und auf eine Gesamtsumme von 227 Mio. Euro verglichen. Rechnerisch wären dies für jeden Diesel-Kunden etwa € 2.500,00.

 

Die Londoner Kanzlei Slater und Gordon, die 71.000 Geschädigte und damit 75 % der Sammelkläger vertritt, ist mit dem Ergebnis höchst zufrieden. Immerhin wurde das Verfahren das größte je vor einem englischen Gericht anhändige Sammelklage geführt. Zwar erklärte Volkswagen ausdrücklich, dass der Vergleich keinerlei Eingeständnis, Kostenverursachung oder Wertverlust sei. Das ist schon wieder peinlich. Niemand zahlt 227 Mio. Euro (auch nicht VW), wenn an dem Anspruch nichts dran ist. Die Geschäftsleistung würde einem solchen Vergleich zugleich auch nicht zustimmen, wenn sie nicht selbst von einer Haftung ausginge, die ja ohnehin im Vorfeld gerichtlich festgestellt wurde.

 

Diesel-Betrüger sind in der Regel auch schlechte Verlierer.