RA Rafael Fischer | Kaufrecht

Nachdem der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung vom Donnerstag, 17.12.2020 ein klares aber längst überfälliges Urteil gesprochen hat, steht fest, dass erneut in Deutschland Millionen Diesel-Fahrzeuge illegal unterwegs sind. Im Ergebnis dürften das fast alle Diesel-Fahrzeuge sein, die in den letzten 10 Jahren gebaut wurden.

 

Während sich Mercedes, BMW, Fiat (eigentlich alle Diesel-Fabrikanten) in der Vergangenheit gerne vom VW-Konzern distanziert haben, steht jetzt fest, dass die Anderen auch nicht besser sind. Wer den Ausnahmefall zur Regel macht, kann nicht ernsthaft behaupten, dass der Abschaltmechanismus dem Motorschutz dient. Fast alle Diesel-Fahrzeuge fahren durchweg umweltschädlich. Die reduzierten Rahmenbedingungen treten quasi in der Praxis gar nicht ein. Das Kraftfahrt-Bundesamt ist nun gefordert die illegalen Zustände „abzuschalten“ und die Fahrzeughersteller zu Fahrzeugrückrufen aufzufordern. Geschieht dies nicht, macht sich möglicherweise der Staat selbst haftbar. Die deutsche Umwelthilfe steht schon in den Startlöchern. Sie verlangt den Austausch der funktionsuntüchtigen Abgaskatalysatoren.

 

Der Dieselbesitzer sollte jetzt nicht mehr länger zuwarten um seinerseits. Er sollte mindestens ein Nachrüsten mit Abgaskatalysatoren verlangen, Rückabwicklung des Kaufvertrages oder Schadensersatz. Denn irgendwann sind seine Ansprüche dann verjährt.

 

[EuGH, Urteil vom 17.12.2020, Az C-693/18]