RA Rafael Fischer | Kapitalanlagerecht

Der Konstanzer Währungshändler Peter J., über den wir kürzlich wegen seines angeblichen Wunderprogramms PAULA berichtet haben, hat auch Panama-Aktien verkauft. Herr J. gab sich dabei sehr weltmännisch als Generalbeauftragter einer international tätigen Foreign Exchange Trading Company mit Sitz in Panama und tat so, als sei die Gesellschaft erfolgreich am Markt tätig. Das einzige, was erfolgreich „klappert“, ist der Briefkasten der Briefkastenfirma. Jetzt wurde er wegen arglistiger Täuschung zur Rückzahlung verpflichtet. Für die wertlosen Papiere hat der Konstanzer eine feste Dividende von 15 % p.a. versprochen, ganz ohne Personal oder messbare Geschäftstätigkeit. Trotz gerichtlicher Aufforderung blieb der Konstanzer Geschäftsmann insoweit lieber stumm und wurde daher zur Rückzahlung des Betrages von € 20.000,00 verurteilt.

 

 Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, sollte aber andere Anleger der FXCCP-System S.A. PANAMA davon abhalten, sich dort zu engagieren, zumindest bis Rechtsklarheit herrscht. Wir haben für unseren Mandanten nicht nur Zahlungsklage erhoben und den Prozess gewonnen. Wir haben zwischenzeitlich auch Strafanzeige erstattet. Wir prüfen derzeit, ob PANAMA im Zweifel ausliefert.

 

[Q@F&C: 221/15F26]