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Eine unverheiratete Kindesmutter verliert nicht den Anspruch auf Unterhalt, wenn sie eine neue feste Beziehung eingeht (OLG Frankfurt am Main, 2 UF 273/17). Nach dem Gesetz kann der Unterhaltsanspruch zwar verfallen, wenn der Berechtigte in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt dieser von Wirkens Paragraf gilt jedoch nur für geschiedene Eheleute. Hier hatte sich das unverheiratete Paar schon vor der Geburt des Kindes getrennt.