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Bei verheirateten Paaren ist der Ehemann der rechtliche Vater eines Kindes, selbst wenn die Ehefrau zwischendurch eine Affäre hatte. Um die gesetzliche Vermutung zu Widerlegen kann der Ex-Liebhaber nun von der Frau eine Abstammungsuntersuchung einfordern, so das Oberlandesgericht Oldenburg. Selbst wenn das Kind aus einem Seitensprung hervorgegangen ist, sind im Vorfeld sämtliche Interessen der Beteiligten (und des Nicht-Beteiligten) abzuwägen und bei Bestätigung insoweit, ob ein Umgangsrecht dem Kindeswohl entspricht.

 

(Quelle: OLG Oldenburg, Beschluss vom 14.02.2017, 13 WF 14/17)