RA Rafael Fischer | Familienrecht

In tausenden Verdachtsfällen wird jährlich ermittelt, nur wenige Stalker werden dann aber verurteilt. Der Grund hierfür ist, dass für eine Verurteilung eines Stalkers notwendig war, dass die Nachstellungen das Leben des Opfers jeweils schwerwiegend beeinträchtigt haben. Das war in der Regel dann der Fall, wenn die betroffene Person deswegen umgezogen ist oder ihren Arbeitsplatz gewechselt hat. Das soll jetzt anders werden. Durch Gesetzesänderung macht man sich wegen Stalking auch strafbar, wenn die Art und Weise der Nachstellungen „objektiv geeignet“ sind, das Opfer schwerwiegend zu beeinträchtigen. Endlich wird der Straftatbestand am Täter ausgerichtet. Nach Aussage des Bundesjustizministers soll die Änderung folgendes bewirken: „Nicht die Opfer sollen gezwungen werden, ihr Leben zu ändern, sondern die Stalker“.

Wer eine andere Person ständig verfolgt oder mit Telefonanrufen terrorisiert, kann für solche Nachstellungen mit bis zu drei Jahren Gefängnis belangt werden.

 

 

 

[Quelle: www.heute.de vom 16.12.2016 „Neues Gesetz für mehr Stalker-Schutz]