Lawinfo.service | Erbrecht

Steuerlich wird eine Erbschaft ähnlich wie eine Schenkung betrachtet. Wer eine Zuwendung erhält, muss den Vermögenszuwachs versteuern. Bei Verwandtschaftsverhältnissen gelten jedoch unterschiedliche Freibeträge:

 

Für Ehegatten gilt: € 500.000

 

Für Kinder gilt: € 400.000 (von jedem Elternteil)

 

Für Enkelkinder gilt: € 200.000 (von jedem Großelternteil)

 

Für Eltern gilt: € 100.000 (je Elternteil und je Kind)

 

Sonstige haben einen Freibetrag von € 20.000.