RAin Lilly-Brit Widmann | Erbrecht

War ein Verstorbener beispielsweise bei Facebook oder Google+ angemeldet, hatte er einen Vertrag mit dem Social-Media-Netzwerk. Die Verfügungsrechte über die veröffentlichten Inhalte gehen - sofern nichts anderes vereinbart ist - mit dem Tod auf die Erben über.

 

Sind die Passwörter unbekannt, kann sich der Rechtsnachfolger mit Vorlage eines Erbscheins an den Netzwerkbetreiber wenden. Dies kann eine langwierige Angelegenheit werden. Wer möchte, dass auch nach seinem Ableben sichergestellt ist, dass mit den eigenen Daten sorgsam umgegangen wird, kann mit einer entsprechenden Verfügungsbefugnis die entsprechenden Zugangs- und Passwörter einer Vertrauensperson zukommen lassen oder bei den Nachlassunterlagen (Testament) ablegen.Wer vorzeitigen Missbrauch vermeiden möchte, kann sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen.